Häufige Fragen
Wie bekomme ich ein Gütezeichen?
1. Von der Geschäftsstelle des GRIS die entsprechenden Unterlagen wie Gütevorschriften und Formulare anfordern.
2. Sämtliche relevanten GRIS-Bestimmungen erfüllen und zwar:
- die Allgemeinen Gütevorschriften und
- die Speziellen Gütevorschriften
3. Antrag stellen auf Verleihung des GRIS-Gütezeichens (Formular A) samt Beilagen:
- Nachweis der einschlägigen Gewerbeberechtigung
- Bescheinigung über die GRIS Erstprüfung (Formular B) einer GRIS benannten Prüf- und Überwachungsstelle)
- Überwachungsvertrag betreffend Fremdüberwachung
4. Prüfung der Unterlagen und Nachweise durch den Gütezeichenausschuss und bei positiver Beurteilung Verleihung des Gütezeichens (Zertifikat) durch den Vorstand des GRIS an den Gütezeichenwerber.
Wie entsteht eine Gütevorschrift?
Auf Vorschlag der zuständigen Sektion werden im Gütezeichenausschuss neue spezielle GRIS Gütevorschriften erstellt (bei neuen Produkten) oder bestehende Gütevorschriften aktualisiert.
Die Gütevorschrift wird dann im Technischen Aufsichtsrat (TAR) überprüft und mit allfälligen Änderungswünschen an den Vorstand zur Beschlussfassung weitergeleitet. Die vom Vorstand beschlossene Version wird dann auf der Website veröffentlicht.
Bekomme ich für ein neues Produkt auch ein GRIS-Gütezeichen?
JA - auf Wunsch und Vorschlag der jeweiligen Sektion wird eine neue spezielle Gütevorschrift im Gütezeichenausschuss erstellt, wobei die Anforderungen an das Produkt den Güteansprüchen des GRIS zu entsprechen haben und über den Normen liegen müssen. Ist die spezielle Gütevorschrift gültig, so ist die Grundlage für die Erstprüfung, Fremdüberwachung und Eigenüberwachung gegeben und ein Antrag auf Verleihung eines Gütezeichens kann gestellt werden (Formular A).
Wann wird mir das Gütezeichen entzogen?
Der Vorstand kann befristet oder unbefristet das Gütezeichen entziehen:
Wenn nach erster Ermahnung und trotz Aufforderung innerhalb der vorgegebenen Frist festgestellte Mängel vom Gütezeicheninhaber nicht behoben wurden.
Wie hoch sind die Kosten für ein GRIS Gütezeichen?
Werden von einem Nicht-Mitglied alle Voraussetzungen für die Erteilung - und in weiterer Folge für die Aufrechterhaltung - eines Gütezeichens erfüllt, so wird diesem auf Antrag nach Bezahlung einer einmaligen Registrierungsgebühr pro Gütezeichen und einer laufenden Nutzungsgebühr pro Gütezeichen das Recht zur Benützung eines Gütezeichens verliehen.
Die Höhe der einmaligen Registrierungs- sowie der jährlichen Nutzungsgebühr beschließt die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
Gibt es eine Übersicht zu den Anforderungen an das Produkt hinsichtlich der Übereinstimmung mit den ÖGA?
Zur nachhaltigen Sicherung des hohen Qualitätsniveaus sowie zur Festlegung von dem Stand der Technik entsprechenden Qualitätsanforderungen für Erzeugnisse im Siedlungswasserbau wurde die Arbeitsgemeinschaft „Österreichische Güteanforderungen für Erzeugnisse im Siedlungswasserbau“ gegründet. Dies um einerseits die Betriebssicherheit dieser Anlagen sicherzustellen und andererseits deren Lebensdauer zu erhöhen.