4. Wann wird mir das Gütezeichen entzogen?

Der Vorstand kann befristet oder unbefristet das Gütezeichen entziehen:

  • Bei missbräuchlicher Verwendung, sowie schweren Verstößen gegen die Satzungen sowie Gütevorschriften
  • Wenn nach erster Ermahnung und trotz Aufforderung innerhalb der vorgegebenen Frist festgestellte Mängel vom Gütezeicheninhaber nicht behoben wurden